Hinweis | Der Gemeinderat der Marktgemeinde Haugsdorf hat die Gewährung einer Förderung für die Neugestaltung von Fassaden im Ortsraum beschlossen. - Gewährung der Gemeindeförderung in der Höhe von € 220,-- bis zu einer 10 m langen, straßenseitigen Fassade
- für jeden weiteren Meter um 10 % mehr (€ 22,--/m)
- Förderbetrag wird bei Stockhäusern verdoppelt
- Höchstgrenze der Förderung pro Wohnhaus € 500,--
- ein Nachweis über die Fassadenberatung durch die Baudirektion/Ortsbildpflege des Amtes der NÖ Landesregierung sowie das Ergebnis dieser Beratung ist der Gemeinde vorzulegen
- die Benützungsbewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen
- Mauergiebel werden nicht als Stockwerk gerechnet
- jeweils ein Förderwerber des gemeinsamen Haushaltes muss den Hauptwohnsitz in der Gemeinde begründet haben
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