Standesamt

Trauungssaal

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr

außerhalb der Parteienverkehrszeiten, nach telefonischer Vereinbarung 

Die Anmeldung Ihrer Hochzeit ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich. Wir nehmen auch telefonische Terminreservierungen vor, doch werden diese erst bei Einlangen der erforderlichen Unterlagen fixiert. 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Gilt für Braut und Bräutigam (beide Volljährig - beide Österreicher)

  • Geburtsurkunde
  • Bei einer Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Geburt in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • ggf. Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
  • Standesamtliche Heiratsurkunden ALLER Vorehen
  • Nachweis über die Auflösung ALLER Vorehen (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschlüsse oder Scheidungsurteile - diese müssen mit dem Rechtskrafstempel versehen sein)
  • bei gemeinsamen unehelich geborenen Kindern  - Geburtsurkunde der Kinder

Ausländer / Ausländerinnen (zusätzlich)

  • Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Ledigkeitsbescheinigung - diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde (z.B. Standesamt) oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers / der ausländischen Staatsbürgerin in Österreich ausgestellt.
  • Reisepass

Fremdsprachige Urkunden

  • bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtlich beeideten Dolmetscher / Übersetzer.

Wenn einer der beiden Verlobten noch minderjährig ist oder einen Erwachsenenvertreter hat - zusätzlich:

  • Männer oder Frauen (zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr)
  • Ehemündigerklärung des Vormundschaftsgerichtes mit Rechtskraftbestätigung
  • die beim Standesamt abzugebende Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters und des / der Erziehungsberechtigten ( = bei aufrechter Ehe der Eltern - Vater und Mutter)

Leiter 1

 
Kontaktdaten von Autrieth Dagmar
Amtsleiterin
Autrieth Dagmar
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