Aufschließungsabgabe

Dem Eigentümer eines Grundstückes im Bauland ist von der Gemeinde eine Aufschließungsabgabe vorzuschreiben, wenn mit rechtskräftigem Bescheid ein Grundstück oder Grundstücksteil zum Bauplatz erklärt wird bzw. eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes oder einer großvolumigen Anlage auf einem Bauplatz erteilt wird. 

Quadratwurzel aus Fläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient

Einheitssatz € 500,--