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Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag, 08,00 bis 12,00 Uhr
außerhalb der Parteienverkehrszeiten, nach telefonischer Vereinbarung
Benötigte Unterlagen für eine Eheschließung:
• Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Heiratsurkunde aller Vorehen
• Scheidungsbeschluss oder Urteil aller Vorehen
• Geburtsurkunde der gemeinsamen unehelichen Kinder
• Heiratsurkunde der Eltern der Verlobten
